Atemschutzgerät – Praktische Leistungsprüfung
Definition
Ist Bestandteil der Prüfung eines Atemschutzgerätes nach der entsprechenden Norm im Rahmen der Zulassung bzw. Zertifizierung des Gerätes. Die praktische Leistungsprüfung dient dem Zweck, die normativen Eigenschaften von Atemschutzgeräten auf solche Kriterien zu prüfen, die sich nicht durch andere Prüfungen testen lassen, z. B. Trageverhalten und Handhabung.
Erläuterungen
Der praktischen Leistungsprüfung geht eine Laborleistungsprüfung voraus. Erst bei positivem Resultat dieser Prüfung wird die praktische Leistungsprüfung durchgeführt. Dabei absolvieren Atemschutzgeräteträger unter relevanten Einsatzbedingungen, z. B. räumliche Enge, variierende Umgebungstemperatur und unterschiedliche Veratmungsschwere, normativ vorgeschriebene Übungen und beurteilen danach die Eigenschaften des Atemschutzgerätes. Resultate dieser Erprobung können zu Modifikationen des Atemschutzgerätes führen.
Bildquelle: Dräger AG