Atemschutztauglich

Definition

Der Atemschutzgeräteträger muss seine gesundheitliche Eignung durch einen ermächtigten Arzt nach den Berufgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch eine Erstuntersuchung und regelmäßige Nachuntersuchungen feststellen lassen.

Erläuterung

Regelmäßige Nachuntersuchungen sind innerhalb von 36 Monaten durchzuführen, ist der Atemschutzgeräteträger älter als 50 Jahre innerhalb von 12 Monaten. Arzt, Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzter des Atemschutzgeräteträgers, aber auch der Atemschutzgeräteträger selbst, können die Untersuchungen auch nach kürzeren Abständen verlangen, z. B. nach einer schweren Krankheit.

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Atemschutzregistrierung

Definition

Registrierung aller eingesetzten Atemschutzgeräte (ASG) und Atemschutzgeräteträger (ASGT). Zweckmäßigerweise wird dies mit der Atemschutzüberwachung verknüpft.

Erläuterungen

Die Atemschutzregistrierung wird zur Atemschutzüberwachung und zur Dokumentation des Atemschutzeinsatzes verwendet. Ebenso ist im Rahmen der Atemschutzregistrierung auch der Gerätenachweis und die Registrierung der eingesetzten Personen nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“ bzw. den Herstellerempfehlungen zu führen.

Die Atemschutzregistrierung darf nicht mit Atemschutzüberwachung verwechselt werden.

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