Persönlicher Atemschutznachweis

Definition

vom Atemschutzgeräteträger, dem Atemschutzgerätewart oder einem Vertreter geführter Nachweis der Atemschutztätigkeit eines jeden Atemschutzgeräteträgers.

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Erläuterung

Einen persönlichen Atemschutznachweis muss jeder Atemschutzgeräteträger führen. Ggf. kann der Atemschutzgerätewart vom Leiter der Feuerwehr oder dem Unternehmer angewiesen werden, den Persönlicher Atemschutznachweis für alle Atemschutzgeräteträger zentral zu führen. Nachgewiesen werden sollen die Untersuchungstermine nach G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung, die Unterweisungen sowie die Einsatzdokumentation der Atemschutzeinsätze. Der Leiter der Feuerwehr, der Unternehmer oder eine beauftragte Person bestätigt die Richtigkeit der Angaben.

Menschenrettung

Definition

Abwenden einer Lebensgefahr.

Erläuterung

Menschenrettung kann je nach Situation ausgeführt werden z. B. durch

  • lebensrettende Sofortmaßnahmen zur Erhaltung oder
    Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit,
  • Befreien aus einer lebensbedrohenden Zwangslage durch
    technische Rettungsmaßnahmen.

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Isoliergerät, nicht frei tragbar

Definition

von der Umgebungsluft isolierendes Atemschutzgerät, bei dem die Atemluft dem Atemschutzgeräteträger von außerhalb zugeführt wird.

Erläuterung

Dazu zählen Schlauchgeräte in den Ausführungen Frischluftschlauchgeräte und Druckluftschlauchgeräte. Mit diesen Atemschutzgeräten ist der Atemschutzgeräteträger vom Atemgasvorrat zeitlich unabhängig, aber örtlich abhängig durch die Atemluftversorgung, z. B. mittels Druckluft-Zuführungsschlauch. Deshalb eignen sich diese Atemschutzgeräte weniger zu Rettungseinsätzen. Öffentliche Feuerwehren nutzen sie kaum. Im industriellen Atemschutz werden sie z. B. bei der Innenreinigung von Tanks getragen.

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