Wäschetrockner

Definition

dient in Atemschutzwerkstätten zum Trocknen und Imprägnieren der Feuerwehrschutzkleidung, von Vollmasken und ggf. zum Trocknen bestimmter Schutzausrüstungen für den Körperschutz, z. B. von Kontaminationsschutzanzügen.

Erläuterung

Wäschetrockner in der Ausführung als Industrietrockner können auch für die Trocknung von Vollmasken verwendet werden. Dafür existiert ein Zusatz für die Maskentrocknung, der in den Trockner eingesteckt wird.

Die Trocknung von gereinigter und imprägnierter Feuerwehrschutzkleidung lässt sich nur in ausreichend leistungsfähigen Trocknern durchführen.

Bildquelle: Dräger AG

Wartungsintervall

Definition

Fristen, nach denen alle Atemschutzgeräte zu prüfen und instand zu setzen (Wartung) sind.

Erläuterung

Wartungsintervalle sind in den Prüfkalendern von Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ und BGR/GUV-R 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ enthalten und vorgegeben. Die Wartungsintervalle sind vom Atemschutzgerätewart einzuhalten.

Bildquelle: Dräger AG

Wartung

Definition

alle Maßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandes, hier der Atemschutzgeräte.

Erläuterung

Zur Wartung im Atemschutz zählen Prüfung und Instandhaltung. Mit Hilfe der Wartung ist abzusichern, dass die Atemschutzgeräte einwandfrei funktionieren und gute hygienische Bedingungen gewährleisten. Die Wartung der Atemschutzgeräte darf nur dafür ausgebildetes Personal, z. B. Atemschutzgerätewarte, durchführen. Sie erfolgt entsprechend der Hinweise des Herstellers des jeweiligen Atemschutzgerätes, nach Richtlinie vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren oder BGR/GUV-R 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“. Die während der Wartung durchgeführten Maßnahmen sind exakt und in geeigneter Weise, z. B. in Lager- und Prüfnachweisen, zu dokumentieren.

Bildquelle: Dräger AG