Aufsicht bei den Übenden

Definition:

Die Aufsicht bei den Übenden ist eine Person, die beim Üben in einer Atemschutzübungsanlage zur Überwachung der übenden Atemschutzgeräteträger (ASGT) benötigt wird.

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Erläuterung:

Die Aufsicht bei den Übenden sollte zweckdienlich aus der übenden Einheit stammen. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, die ASGT psychologisch zu betreuen und die erforderlichen Getränke bereit zu stellen.

Die Aufsicht hat die Übungsdisziplin durchzusetzen, Studienaufgaben zur effektiven Gestaltung von Wartezeiten zu vergeben sowie die Hygiene, das Rauch- und Alkoholverbot durchzusetzen. Sie sollte wenigstens ein praxiserfahrener Gruppenführer sein.

Atemschutzübungsanlage (ASÜ)

Definition:

ist eine Anlage nach DIN 14093-1 „Atemschutzübungsanlagen- Planungsgrundlagen“, in der Einsatzbedingungen simuliert werden können, um Atemschutzgeräteträger im Gebrauch der Atemschutzgeräte auszubilden und Atemschutzübungen durchzuführen.

Erläuterung:

Die ASÜ muss nach DIN 14093-1 die folgende Mindestausstattung aufweisen:

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Adaptation

Definition

Physische oder psychische, aktive oder passive, vorübergehende oder dauernde Anpassung eines Organismus bzw. Organs an veränderte Bedingungen oder Reize.

Erläuterung

Beispiel:

Adaptation des Körpers des Atemschutzgeräteträger an die hohen Belastungen des Atemschutzeinsatzes durch Herz-, Kreislauf- und Muskeltraining.

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