Definition:
Die Aufsicht bei den Übenden ist eine Person, die beim Üben in einer Atemschutzübungsanlage zur Überwachung der übenden Atemschutzgeräteträger (ASGT) benötigt wird.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung:
Die Aufsicht bei den Übenden sollte zweckdienlich aus der übenden Einheit stammen. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, die ASGT psychologisch zu betreuen und die erforderlichen Getränke bereit zu stellen.
Die Aufsicht hat die Übungsdisziplin durchzusetzen, Studienaufgaben zur effektiven Gestaltung von Wartezeiten zu vergeben sowie die Hygiene, das Rauch- und Alkoholverbot durchzusetzen. Sie sollte wenigstens ein praxiserfahrener Gruppenführer sein.