Definition
eine im Einsatz festgelegte Aufgabe für einen Trupp oder eine Einrichtung, dessen Erfüllung eine erfolgreiche Beendigung zur Folge hat.
Bildquelle: Dräger AG
eine im Einsatz festgelegte Aufgabe für einen Trupp oder eine Einrichtung, dessen Erfüllung eine erfolgreiche Beendigung zur Folge hat.
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widerspruchsfreie, klare Anordnung eines Vorgesetzen zur Umsetzung der von ihm geplanten Absicht oder Durchführung in schriftlicher, mündlicher oder in anderer Form.
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Ein Befehl gliedert sich grundlegend wie folgt:
kann jedoch wenn nötig, z.B. zur Führung oder bei Befehlen über längere Zeiträume, ergänzt oder anders gegliedert werden sofern dies nötig ist.