Feuerwehr

Definition

Einrichtung, die insbesondere bei einem Schadenfeuer, Unglücksfällen, lebensbedrohlichen Lagen für Mensch und Tier, Notlagen von Fahrzeugen und bei Brandverhütungsmaßnahmen wirksam wird. Im öffentlichen Bereich ist die Feuerwehr gemeinnützig.

Bildquelle: FF Klitten

Erläuterung

Man unterscheidet:

Öffentliche Feuerwehren

  • Berufsfeuerwehr (BF) – Feuerwehr mit hauptamtlichen Personal
  • Freiwillige Feuerwehr (FF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen und freiwillig tätigem Personal
  • Pflichtfeuerwehren (PF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen und dienstverpflichtetem Personal
  • Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften (FF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen sowie hauptamtlichen, beruflichem Personal

Private Feuerwehren

Gemäß den Brandschutz- bzw. Feuerwehrgesetzen müssen alle Gemeinden ab 100.000 Einwohner eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Ausnahme: neue Bundesländer dort ab 80.000.

Berufsfeuerwehr (BF)

Definition

Öffentliche, kommunale Einrichtung zur Rettung, Bekämpfung von Bränden und Hilfeleistung bei Unfällen.

Erläuterung

Die Berufsfeuerwehr ist eine Behörde der jeweiligen Stadt und übt die Aufsicht über den lokalen Brand- und Katastrophenschutz aus.

Die wichtigste Aufgabe einer Berufsfeuerwehr besteht in der Bereithaltung einer Einsatzabteilung, örtlich auch des Rettungsdienstes.

Berufsfeuerwehren bestehen vor allem aus kommunal verbeamteten oder fest angestellten Einsatzkräften des Feuerwehrtechnischen Dienstes.

Bildquelle: W. Gabler

Weitere Aufgabe einer Berufsfeuerwehr können sein:

In fast allen deutschen Groß- und einigen Mittelstädten existieren Berufsfeuerwehren. Mindestens die Städte ab 100.000 Einwohner müssen eine Berufsfeuerwehr unterhalten, in den neuen Bundesländern Städte ab mindestens 80.000 Einwohner.

Es gibt auch Städte, die eine Berufsfeuerwehr unterhalten, obwohl sie dazu nicht gesetzlich verpflichtet sind, z. B. Bautzen, Minden und Hoyerswerda.