Definition
bedeutet im Atemschutz die Angabe des Nenndruckes der Atemluft des Druckluftvorrates in den Druckluftflaschen, gemessen bei + 15 °C.
Erläuterung
Der Betriebsdruck beträgt bei 200 bar-Pressluftatmer 200 bar und bei 300 bar –Pressluftatmern 300 bar. Als Toleranz sind jeweils – 10% gestattet, also entweder mindestens 180 bar oder mindestens 270 bar.
