Feuerwehr

Definition

Einrichtung, die insbesondere bei einem Schadenfeuer, Unglücksfällen, lebensbedrohlichen Lagen für Mensch und Tier, Notlagen von Fahrzeugen und bei Brandverhütungsmaßnahmen wirksam wird. Im öffentlichen Bereich ist die Feuerwehr gemeinnützig.

Bildquelle: FF Klitten

Erläuterung

Man unterscheidet:

Öffentliche Feuerwehren

  • Berufsfeuerwehr (BF) – Feuerwehr mit hauptamtlichen Personal
  • Freiwillige Feuerwehr (FF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen und freiwillig tätigem Personal
  • Pflichtfeuerwehren (PF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen und dienstverpflichtetem Personal
  • Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften (FF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen sowie hauptamtlichen, beruflichem Personal

Private Feuerwehren

Gemäß den Brandschutz- bzw. Feuerwehrgesetzen müssen alle Gemeinden ab 100.000 Einwohner eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Ausnahme: neue Bundesländer dort ab 80.000.

Betriebsfeuerwehr

Definition

von der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht anerkannte Feuerwehr eines Unternehmens, die für den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung, erforderlichenfalls auch für die ABC-Abwehr, eingerichtet und unterhalten wird.

Bildquelle: aargauerzeitung

Erläuterung

Betriebsfeuerwehren sind meist wie Berufsfeuerwehren ausgerüstet, aber als Freiwillige Feuerwehr organisiert, aus- und fortgebildet.