Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Definition

Deutsche Verordnung zur Regelung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit . Darüber hinaus regelt sie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Das in der BetrSichV enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar. Für den Atemschutz bedeutsame Grundbausteine dieses Schutzkonzeptes sind:
  • Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel auf einheitlicher
    Grundlage
  • Maßstab für die Basis für die Sicherheit ist der „Stand der Technik
  • Schutzmaßnahmen und Prüfungen müssen geeignet sein
  • europäische Harmonisierungsrichtlinien, z. B. die Druckgeräterichtlinie,
    sind die Basis der Mindestanforderungen für die
    Persönliche Schutzausrüstung.