Biologische Arbeitsstoffe (BA)

Definition

Sind Mikroorganismen einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen, Zellkulturen, d.h. in-vitro-Vermehrungen von aus vielzelligen Organismen isolierter Zellen und humanpathogene Endoparasiten, die beim Menschen Infektionen sowie sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können.

Erläuterung

Biologische Arbeitsstoffe werden nach der Gefahrgutordnung ADR (Straße) den infektiösen Stoffen zugeordnet.

Zu den BA gehören auch gentechnisch lebens- und vermehrungsfähige Stoffe wie Pilze, Bakterien und Viren. Sie verschmutzen die Körperoberfläche oder werden in den Körper aufgenommen. Die Mehrzahl dieser Stoffe besitzen mehrere Wirkungsrichtungen. Sie können Menschen gefährden. Als Atemschutzgeräteträger ist man aber gut geschützt mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten, in einigen Fällen auch mit einem Partikelfilter P 3. Erforderlichenfalls kann das Tragen von Chemikalienschutzkleidung erforderlich werden, z. B. einem Chemikalienschutzanzug Form 1a ET, um vor der Inkorporation biologischer Arbeitsstoffe ausreichend zu schützen.

Bildquelle: Dräger AG