Definition
Desinfektion ist die Beseitigung von Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann.
Wichtigste Desinfektionsverfahren:
- Hitzedesinfektion mittels Dampf, Auskochen, Heißluft und Wärmestrahlung
- Nebeldesinfektion mittels Aerosolspray von Desinfektionsmitteln
- Verbrennung
- Strahlung durch ultraviolette oder radioaktive Strahlung
- mechanische Verfahren z.B. durch Filtration
- chemische Verfahren mit chemischen Desinfektionsmitteln
Erläuterung
Nach der Desinfektion sind die behandelten teile gründlich zu spülen, um Schäden an der Haut der Atemschutzgeräteträger, z.B. durch Verätzen mit Desinfektionsmittel, zu vermeiden. Die Durchführung der Desinfektion ist mittels Prüfkalender in Richtlinien und Vorschriften
- Herstellervorgaben in Bedienungsanleitung und Wartungsvorgaben
- Richtlinie vfdb 0840 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
- DGUV I 205-013 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
- DGUV-R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“
vorgeschrieben und erfolgt in regelmäßigen Abständen und nach Benutzung. Die Desinfektion war erfolgreich, wenn die Viren und Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen reduziert wurden, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann. Das setzt eine Reduzierung um mindestens 99,9% voraus. Empfehlenswert ist es für Atemschutz- und CSA Werkstätten, möglichst oft mittels Schnelltest den Desinfektionserfolg zu prüfen, wenigstens aber zweimal jährlich die Qualität der Desinfektionsarbeit mit der Abklatschprobe nachzuweisen.