Desinfektionsbedarf

Name:

Werner Gretzschel

Frage:

Ich helfe in unserer Betriebsfeuerwehr dem Atemschutzgerätewart. Jetzt wurde ich gefragt, warum benutzte Atemschutzausrüstung (Vollmaske und Lungenautomat Pressluftatmer) eigentlich desinfiziert werden muss. Können Sie mir dafür Argumente liefern?

Antwort

Beim Beatmen von Vollmasken und Pressluftatmern sondert der Atemschutzgeräteträger Schweiß, Sekret und Ausatemfeuchte ab, die sich in der Vollmaske absetzen. In Versuchen nachgewiesen vermögen sie sogar bis in den Lungenautomat hinein zu fließen und zu tropfen. In diesen Körperflüssigkeiten befinden sich zahllose Mengen von Keimen, ggf. auch pathogene Mikroorganismen und Viren.

Damit besteht ein hohes Ansteckungspotential für jeden nachfolgenden Anwender oder den die Ausrüstung behandelnden Atemschutzgerätewart. Um diese Gefahr auszuschließen und die Gesundheit der Anwender und Atemschutzgerätewarte bestmöglich zu schützen, ist die Abtötung pathogener Keime und die Inaktivierung von Viren durch Desinfektion nach jeder Benutzung das oberste Gebot. Das schreiben die Hersteller von Atemschutzausrüstunen in ihren Bedienungsanleitungen vor und enthalten die entsprechenden Vorschriften, z. B. die vfdb-Richtline „0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“ als Forderungen.

Dipl. Ing. W. Gabler

Redaktion

Desinfektion Intubationsbesteck

Name:

Michael Markus

Frage:

Mich interessiert, ob Incidur mit 2% Konzentration geeignet ist, um Intubationsbesteck zum Wiedergebrauch keimfreil zu reinigen.und wenn ja, in welcher vorgeschriebenen Zeit und Vorgehensweise.

Antwort

Sehr geehrter Herr Markus,
Incidur ist ein gutes Desinfektionsmittel für die Flächendesinfektion im Atemschutz, z. B. für die Desinfektion benutzter Vollmasken und Lungenautomaten. Für die von Ihnen durchzuführende Instrumentendesinfektion ist aber „Sekusept plus“ besser geeignet. Es tötet Keime auf Instrumenten nach Körperkontakt sicherer ab als es Incidur vermag.

Die Werte von „Sekusept plus“ in der Desinfektionslösung, also die

• Konzentration
• Einwirkdauer und die
• Temperatur

der Desinfektionslösung entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung des Herstellers bzw. der Homepage www.ecolabhealthcare.de.

Gern empfehle ich Ihnen noch, wenigstens einmal jährlich durch eine Abklatschprobe die Desinfektionswirksamkeit Ihrer Tätigkeit nachweisen zu lassen. Das ist nicht vorgeschrieben, sichert aber auf Dauer einen ausreichenden Kontrollnachweis.

Dipl. Ing. W. Gabler

Desinfektion Vollmaske?

Name:

Andre Friedler

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige Ihre Hilfe zum Benutzen von Vollmasken. Ein Bekannter benutzt auf seiner Arbeit Vollmasken, die nach Benutzung nur mit warmen Wasser ausgespült und dann an andere Mitarbeiter weiter gegeben werden. Ich halte dieses Verhalten für ein gesundheitliches Risiko. Stimmt das? Dürfen Kombinatonsfilter mehrmals und durch verschiedene Atemschutzgeräteträger benutzt werden?

Antwort

Sehr geehrter Herr Friedler,
Sie haben völlig Recht. Vollmasken nach Benutzung ausspülen und dann weitergeben ist unhygienisch und in der heutigen Zeit sehr risikobehaftet. Diese Verhaltensweise widerspricht der zutreffenden Unfallverhütungsvorschrift BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atem-schutzgeräten (download von www.dguv.de). Die BGR/GUV-R 190 gilt für den gesamten Bereich industrieller Atemschutz (siehe Abschnitt 1: „Diese Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Atemschutzgeräten für Arbeit und Rettung sowie für Fluchtzwecke“).

In der BGR/GUV-R 190 finden Sie auf Seite 70 den Prüfkalender „Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Atemanschlüssen“. Der enthält die Forderung, dass nach jedem Gebrauch des Atemanschlusses eine Reinigung und Desinfektion zu erfolgen hat. Nähere Erläuterungen dazu enthält der Abschnitt 3.3.

Kombinationsfilter dürfen nur einmal benutzt werden. Sie lassen sich innerlich nicht reinigen und sind nicht desinfizierbar. U. a. das hat der Unternehmer in einer Betriebsanweisung nach § 3 Abs. 2 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) mit allen für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben festzuschreiben.

Dipl. Ing. W. Gabler