Desinfektionsnachweis

Definition

Der Desinfektionsnachweis zeigt den Erfolg einer Desinfektion auf. Man unterscheidet:

  • orientierender Schnellnachweis ( unmittelbar nach Abschluss der Desinfektion durchzuführender Nachweis des Desinfektionserfolges mit orientierender Aussage, meist auf der Basis eines Proteinnachweises)
  • Abklatschverfahren, Tupferverfahren, Ausspülverfahren (nach DIN 10516 – exakte und juristisch anerkannte Nachweise der Keimreduktion, mit mehrtägiger Dauer zwischen Probenahme und Ergebnis)

Erläuterung

Die DIN 10516 „Lebensmittelhygiene – Reinigung und Desinfektion“, Punkt 7.2 Prüfung der Desinfektionswirkung empfiehlt zur Prüfung der Desinfektionswirkung

  • Abklatschverfahren nach DIN 10113
  • Tupferverfahren nach DIN 10113-1 und DIN 10113-2
  • Ausspühlverfahren mit Festlegung mikrobiologischer Grenzwerte auf Flächen nach Reinigung und Desinfektion

Diese Nachweisverfahren liefern bei exakter Durchführung juristisch anerkannte Ergebnisse. Der Schnellnachweis ergibt nur orientierende Informationen, gleichsam Ja – Nein – Aussagen, sauber oder verschmutzt, nachreinigen und nachdesinfizieren oder korrekte Leistung. Er sichert aber bei häufiger Anwendung einen guten Überblick über die Desinfektionsqualität der Atemschutz- bzw. CSA-Werkstatt. Die Ergebnisse sind zu protokolieren.

Desinfektionsnachweis – Abklatsch

Definition

Möglichkeit zum exakten und gesicherten Erkennen des Desinfektionserfolges oder Desinfektionsmisserfolges.

Erläuterung

Durchgeführt durch Experten aus mikrobiologischen Laboren und Gesundheitsämtern lässt sich innerhalb weniger Tage exakt nachweisen, ob die Desinfektion z. B. durch den Atemschutzgerätewart oder den Gerätewart für Chemikalienschutzanzüge erfolgreich durchgeführt wurde. Es wird die nach der Desinfektion zurückgebliebene

Gesamtkeimzahl auf der desinfizierten Oberfläche ermittelt. So lässt sich Erfolg oder Misserfolg der Desinfektionsmaßnahme sicher und juristisch anerkannt nachweisen.

Empfehlenswert ist es für Atemschutz- und CSA-Werkstätten, wenigstens einmal jährlich die Qualität der Desinfektionsarbeit auf diesem Weg nachzuweisen.

Bildquelle: Dräger AG

Zusatzinformationen (Quelle: Dräger AG)