Durchsage

Definition

im Sprechfunkverkehr Anruf an alle oder mehrere Sprechfunkbetriebsstellen eines Sprechfunkverkehrsbereichs bzw. Sprechfunkkreises, so entspricht z. B. der Notruf eines in Not geratenen Atemschutzgeräteträgers einer formlosen und dringlichen Durchsage

Erläuterung

Die Durchsage erfolgt mit dem eigenen Rufnamen / -zeichen und dem Sammelruf

„an alle ….“, an alle außer ….“ oder „an alle im Bereich ….“ oder mit einem festgelegten Sammelrufnamen / -zeichen, dem Wort “von” und dem eigenen Rufnamen / -zeichen.

Unter bestimmten Umständen, z. B. bei Notruf, sicheren Sprechfunkverbindungen und geübtem Sprechfunkverkehr lässt sich auf die Anrufantwort verzichten.

Bildquelle: Landesfeuerwehrschule Sachsen