Definition
ist eine Einsatzkraft, die in einem Fachgebiet speziell ausgebildet ist und an der Einsatzstelle in beratender Funktion für die Einsatzleitung, Stab etc. tätig wird.
Bildquelle: kfv-ab.de
ist eine Einsatzkraft, die in einem Fachgebiet speziell ausgebildet ist und an der Einsatzstelle in beratender Funktion für die Einsatzleitung, Stab etc. tätig wird.
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Fachkunde besitzt die Person, die durch den Arbeitgeber übertragenen Aufgaben verantwortlich zu erfüllen vermag. Sie besitzen das für die Pflichtenübertragung vorgesehene einschlägige Fachwissen und die praktische Erfahrung und vermögen die ihnen obliegenden Aufgaben sachgerecht und zuverlässig auszuführen. Sie besitzt als beauftragte Person die erforderliche fachliche Qualifikation als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
So ist z. B. die befähigte Person Atemschutzgerätewart nach Absolvierung des Lehrganges „Atemschutzgerätewart“ nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 „Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr“ oder beim Hersteller von Atemschutzgeräten befähigt zu Reinigung und Desinfektion im Atemschutz. Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung zur Fachkunde für Reinigung und Desinfektion im Atemschutz besitzt er ein höheres Niveau an Fachwissen und praktischen Fähigkeiten zur sorgfältigen und zuverlässigen Behandlung der ihm anvertrauten Atemschutzausrüstung.
Die Fachkunde für Reinigung und Desinfektion umfasst folgendes spezifisches Fachwissen und Fähigkeiten:
• theoretische Kenntnisse, z.B. Rechtsgrundlagen, Vorschriften, Regeln, Benutzerinformationen, äußere und innere Kontamination, Infektionsgefahren, Infektionserreger, Infektionsauswirkungen, Zweck der Reinigung und Desinfektion
• praktische Kenntnisse, z. B. Technologie von Reinigung und Desinfektion im Kreislauf Atemschutzwerkstatt, Schnellnachweis Desinfektionserfolg
• berufliche Erfahrungen, z.B. maschinelle Reinigung und Desinfektion im geschlossenen Kreislauf, Gerätekunde Reinigungs- und Desinfektionsautomaten
Der Unternehmer hat vor der Beauftragung zu prüfen, ob die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen zuverlässig und fachkundig sind. Zuverlässig sind die für die Pflichtenübertragung vorgesehen Personen, wenn zu erwarten ist, dass diese die Aufgaben zur Reinigung und Desinfektion mit der gebotenen Sorgfalt ausführen.