Filterselbstretter – Wartung, Pflege, Instandsetzung

Definition

Filterselbstretter (FSR) unterliegen zur Wartung, Pflege und Instandsetzung den Vorschriften DGUV R112-190 „Einsatz von Atemschutzgeräten“ und der
Bedienungsanleitung des Herstellers.

Erläuterung

Filterselbstretter (FSR) sind nach Herstellerangaben bestimmungsgemäß zu nutzen. Ihr Gehäuse sollte durch das Mitführen nicht merklich eingedrückt sein, da sonst die Entnahme beim Gebrauch gestört oder schlimmsten falls unmöglich wird. Mit einem geeigneten Prüfmittel ist die Gehäusedichtheit nachzuweisen, da eindringende Luftfeuchte als Folge undichter Gehäuse den Katalysator Hopkalit unbemerkt bis zum völligen Versagen schädigen kann.

Bildquelle: Dräger AG

Filterselbstretter (FSR)

Definition

sind umluftabhängige Atemschutzgeräte für die Selbstrettung nach DIN EN 404 mit Schutzwirkung gegen Kohlenmonoxid (CO), vor allem im Gruben- und Gasdienst angewendet.

Erläuterung

Der FSR wird vom Atemschutzgeräteträger ständig mitgeführt und ist in einem robusten, mit einer Plombe gesichertem Gehäuse gasdicht verpackt. Filterselbstretter werden in Klassen 1 bis 4 eingeteilt, deren Nenngebrauchszeit von 60 Minuten (Klasse 1) bis 120 Minuten (Klasse 4) betragen. Innerhalb einer Klasse unterscheidet man zwei Typen A und B, die eine unterschiedliche Gesamtdurchlassmengen von CO innerhalb der Mindesthaltezeit bei verschiedenen Atemminutenvolumen sicherstellen. Dabei sind Anforderungen an Typ B größer als an Typ A.

Bildquelle: Dräger AG