Fortbildung Atemschutzgeräteträger

Definition

Jeder Atemschutzgeräteträger (ASGT) ist regelmäßig fortzubilden.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Für ASGT mit Rettungsaufgaben gehören nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“ als Mindestforderung dazu: zwei Stunden Unterweisung pro Jahr, eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage pro Jahr und eine Einsatzübung unter Atemschutz mit den ASGT, die weniger als 15 Minuten im Atemschutzeinsatz pro Jahr waren.