
Definition
sind PSA, die den Körper vor Gefährdung schützen, aber keine Atemschutzfunktion aufweisen. Sie werden in Kombination mit Atemschutzgeräten benutzt und stellen keinen Atemanschluss dar (siehe auch „Atemschutzanzug„)
Bildquelle: Dräger AG
sind PSA, die den Körper vor Gefährdung schützen, aber keine Atemschutzfunktion aufweisen. Sie werden in Kombination mit Atemschutzgeräten benutzt und stellen keinen Atemanschluss dar (siehe auch „Atemschutzanzug„)
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Gefährdungen lassen sich in Gruppen zusammenfassen. Dazu steht die nachfolgende Systematik von Gefährdungs- und Belastungsfaktoren zur Verfügung.
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Erläuterung
Größe der Gefährdung.
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systematische und allumfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen und die Bewertung der daraus resultierenden Risiken im Arbeits- oder Ausrückebereich, entsprechend Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6). Sie stellt die Basis zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen für die Kompensierung der Gefährdungen dar.
Gefährdungsbeurteilung hat jeder Unternehmer, so auch jeder Bürgermeister bzw. Leiter Feuerwehr usw. durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei sind alle Gefährdungen tätigkeitsbezogen zu ermitteln und zu analysieren.
Ermittelte Gefahren sind zu beseitigen, z. B. durch Umorganisation der Produktion.
Wenn das unmöglich ist, muss solche Persönliche Schutzausrüstung bereit gestellt werden, die die Gefahren kompensieren kann.
Tritt ein, wenn Mensch und Gefahr zusammenkommen. Es ist ein nicht unerheblicher Schaden zu erwarten.
So sind z.B. Einsatzkräfte gefährdet, wenn sie ohne Atemschutz in den mit Atemgiften gefüllten Bereich eindringen.
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