Definition
Größe der Gefährdung.
Bildquelle: Dräger AG
Größe der Gefährdung.
Bildquelle: Dräger AG
systematische und allumfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen und die Bewertung der daraus resultierenden Risiken im Arbeits- oder Ausrückebereich, entsprechend Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6). Sie stellt die Basis zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen für die Kompensierung der Gefährdungen dar.
Gefährdungsbeurteilung hat jeder Unternehmer, so auch jeder Bürgermeister bzw. Leiter Feuerwehr usw. durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei sind alle Gefährdungen tätigkeitsbezogen zu ermitteln und zu analysieren.
Ermittelte Gefahren sind zu beseitigen, z. B. durch Umorganisation der Produktion.
Wenn das unmöglich ist, muss solche Persönliche Schutzausrüstung bereit gestellt werden, die die Gefahren kompensieren kann.
Name:
Maik Furchtbar
Frage:
Ich muss eine Gefährdungsanalyse für den CPS 7900 durchführen damit wir auch andere Helme,LA,Pa und Masken verwenden kann.Ich habe nur ein Problem ich habe soetwas noch nicht gemacht. Können sie mir helfen wie das gemacht wird und worauf ich dabei achten muss.
Hallo Herr Furchtbar,
nochmals Danke für Ihre Anfrage zur Gefährdungsanalyse (besser: Gefahrenbeurteilung) für Ihren CSA.
Grundsätzlich ist dafür der Betreiber des CSA, z.B. der Träger Ihrer Feuewehr, verantwortlich. Die Aufgabe
kann er aber an seine Mitarbeiter, also Sie z. B., weitergeben.
Für die Gefahrenbeurteilung haben Sie 3 Möglichkeiten:
Bitte beachten Sie auch, dass am 20.02.2014 die 17. Fachtagung Atemschutz in Hoyerswerda stattfindet.
Deren Inhalt können Sie unter www.atemschutzlexikon.de nachlesen. Wesentliche Themen dieser Veranstaltung beschäftigen sich mit dieser Anfrage. Einzelne Plätze sind über die Lehrgangsanmeldung der LFS Sachsen noch verfügbar.
Dipl. Ing. W. Gabler
Redakteur