Gefährdungsbeurteilung

Definition

systematische und allumfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen und die Bewertung der daraus resultierenden Risiken im Arbeits- oder Ausrückebereich, entsprechend Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6). Sie stellt die Basis zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen für die Kompensierung der Gefährdungen dar.

Erläuterung

Gefährdungsbeurteilung hat jeder Unternehmer, so auch jeder Bürgermeister bzw. Leiter Feuerwehr usw. durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei sind alle Gefährdungen tätigkeitsbezogen zu ermitteln und zu analysieren.

Ermittelte Gefahren sind zu beseitigen, z. B. durch Umorganisation der Produktion.

Wenn das unmöglich ist, muss solche Persönliche Schutzausrüstung bereit gestellt werden, die die Gefahren kompensieren kann.

CPS 7900 Gefährdungsanalyse durchführen?

Name:

Maik Furchtbar

Frage:

Ich muss eine Gefährdungsanalyse für den CPS 7900 durchführen damit wir auch andere Helme,LA,Pa und Masken verwenden kann.Ich habe nur ein Problem ich habe soetwas noch nicht gemacht. Können sie mir helfen wie das gemacht wird und worauf ich dabei achten muss.

Antwort

Hallo Herr Furchtbar,

nochmals Danke für Ihre Anfrage zur Gefährdungsanalyse (besser: Gefahrenbeurteilung) für Ihren CSA.
Grundsätzlich ist dafür der Betreiber des CSA, z.B. der Träger Ihrer Feuewehr, verantwortlich. Die Aufgabe
kann er aber an seine Mitarbeiter, also Sie z. B., weitergeben.

Hinweis 1: Begriff Gefährdungsbeurteilung (Quelle: www.atemschutzlexikon.de)
  • systematische, umfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen
  • Bewertung der daraus resultierenden Risiken
  • Ableitung gefahrkompensierender Maßnahme
Hinweis 2: Gesetzliche Grundlagen
  • Europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz
  • Arbeitsschutzgesetz, §§3, 5, 6
  • Verpflichtung zur Ermittlung der Gefährdung
  • wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen ermitteln
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • regelmäßige Aktualisierung
  • Betriebssicherheitsverordnung § 3
  • Gefahrstoffverordnung § 6
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge § 3
  • BGI/GUV-I 5145, Kap. 4.2, DGUV i-8675 http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8675.pdf
Hinweis 3: Ziele Gefährdungsbeurteilung
  • ermitteln der Gefährdungen und Belastung, denen die Atemschutzgeräteträger (ASGT) unter CSA ausgesetzt ist
  • negative Einflüsse auf ASGT vorbeugend ausschließen mittels Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Gefahrwahrnahme fördern

Für die Gefahrenbeurteilung haben Sie 3 Möglichkeiten:

  1. Sie gewinnen den Hersteller des CSA für die Gefahrenanalyse. Der wird die aber meist nur für seine
    Produkte durchführen
  2. Sie lassen die Risikoanalyse durch eine anerkannte Stelle durchführen, z. B. die Dekra-Exam,
    Fachstelle Atemschutz Essen. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.
  3. Sie selbst führen die Risikoanalyse selbst durch. Am einfachsten führen Sie das so durch, das Sie
    sich ein Protokoll erstellen, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr CSA mit der CE-Kennzeichnung
    geprüft wurde. Was alles zu prüfen und danach zu protokollieren ist, können Sie gern der anhängenden
    Präsentation entnehmen. Die ist ein Ausschnitt aus einem Vortrag, der am 20.02. 2014 während der 17. Fachtagung Atemschutz der LFS Sachsen von Herrn C. Joester gehalten wird.
    Vorstellbar ist so eine Untersuchung während einer CSA-Aus- oder Fortbildung. Zusammengefasst sollten Sie also durchführen
  1. Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen, denen der ASGT während Übung ausgesetzt ist
  2. Arbeitsschutzmaßnahmen zum Kompensieren der Gefahren ermitteln und auf Wirksamkeit prüfen, regelmäßig aktualisieren
  3. Dokumentation der Ergebnisse
  4. Regelmäßige Nachprüfungen

Hinweis 4: Mögliche Gefährdungen für Atemschutzgeräteträger unter CSA
  • verwendete AS-Geräte
  • örtliche Gegebenheiten
  • zusätzliche PSA, z. B. Feuerwehr-Schutzkleidung, Feuerwehrschutzhelm, Zubehör zum F-Schutzhelm
  • Zubehör zur PSA
  • Umgebungsbedingungen, z. B. Imitationsrauch, Hitze, psychische Beeinflussung
  • Handhabungen ASGT
  • physischer und psychischer Zustand ASGT

Bitte beachten Sie auch, dass am 20.02.2014 die 17. Fachtagung Atemschutz in Hoyerswerda stattfindet.
Deren Inhalt können Sie unter www.atemschutzlexikon.de nachlesen. Wesentliche Themen dieser Veranstaltung beschäftigen sich mit dieser Anfrage. Einzelne Plätze sind über die Lehrgangsanmeldung der LFS Sachsen noch verfügbar.

Dipl. Ing. W. Gabler

Redakteur