Exposition, inhalative

Definition

liegt vor, wenn gefährliche Stoffe in der Luft im Atembereich der Beschäftigten vorhanden sind. Ihr Ausmaß wird durch ihre Konzentration und die Dauer ihres Auftretens beschrieben. (TRGS 402)

Bildquelle: Dräger

gefährliche Stoffe

Definition

Stoffe mit mindestens eine der folgenden Eigenschaften:

  • explosionsgefährlich
  • brandfördernd oder entzündlich
  • giftig
  • gesundheitsschädlich
  • ätzend oder reizend
  • allergieauslösend
  • krebserzeugend
  • fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd
  • umweltgefährlich.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Atemgift lässt sich den gefährlichen Stoffen gleichsetzen.

Erste Hinweise auf die Eigenschaften und notwendige Vorsichtsmaßnahmen gibt die Verpackung. Auf ihr müssen vermerkt sein: der Name des Stoffes, die Gefahrensymbole mit Gefahrbezeichnungen, Name und Anschrift des Herstellers. Vor gefährlichen Stoffen sollen vorrangig technische und organisatorische Maßnahmen schützen. Können sie keinen umfassenden Schutz gewährleisten, müssen die Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen tragen, z. B. Atemschutzgeräte. Detaillierte Informationen zu einzelnen Gefahrstoffen geben Stoffdatenbänke, z. B. GESTIS oder Handbuch gefährlicher Stoffe (Hommel).