Stoffe mit mindestens eine der folgenden Eigenschaften:
explosionsgefährlich
brandfördernd oder entzündlich
giftig
gesundheitsschädlich
ätzend oder reizend
allergieauslösend
krebserzeugend
fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd
umweltgefährlich.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Atemgift lässt sich den gefährlichen Stoffen gleichsetzen.
Erste Hinweise auf die Eigenschaften und notwendige Vorsichtsmaßnahmen gibt die Verpackung. Auf ihr müssen vermerkt sein: der Name des Stoffes, die Gefahrensymbole mit Gefahrbezeichnungen, Name und Anschrift des Herstellers. Vor gefährlichen Stoffen sollen vorrangig technische und organisatorische Maßnahmen schützen. Können sie keinen umfassenden Schutz gewährleisten, müssen die Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen tragen, z. B. Atemschutzgeräte. Detaillierte Informationen zu einzelnen Gefahrstoffen geben Stoffdatenbänke, z. B. GESTIS oder Handbuch gefährlicher Stoffe (Hommel).