Gefährdungsbeurteilung

Definition

systematische und allumfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen und die Bewertung der daraus resultierenden Risiken im Arbeits- oder Ausrückebereich, entsprechend Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6). Sie stellt die Basis zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen für die Kompensierung der Gefährdungen dar.

Erläuterung

Gefährdungsbeurteilung hat jeder Unternehmer, so auch jeder Bürgermeister bzw. Leiter Feuerwehr usw. durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei sind alle Gefährdungen tätigkeitsbezogen zu ermitteln und zu analysieren.

Ermittelte Gefahren sind zu beseitigen, z. B. durch Umorganisation der Produktion.

Wenn das unmöglich ist, muss solche Persönliche Schutzausrüstung bereit gestellt werden, die die Gefahren kompensieren kann.

Gefährdung

Definition

Tritt ein, wenn Mensch und Gefahr zusammenkommen. Es ist ein nicht unerheblicher Schaden zu erwarten.

Erläuterung

So sind z.B. Einsatzkräfte gefährdet, wenn sie ohne Atemschutz in den mit Atemgiften gefüllten Bereich eindringen.

Bildquelle: Dräger AG

Gefahrenbereich

Definition

ist der Bereich, in dem Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte bestehen, z. B. durch Atemgifte, Sauerstoffmangel oder Gefahrstoffe.

Erläuterung

Gefahrenbereiche werden abgesperrt. Bei Einsätzen der Feuerwehr entscheidet der Einsatzleiter, wo abgesperrt wird. Als Entscheidungshilfe wird für die Brandbekämpfung empfohlen, z. B. am Hauseingang oder bei mehrgeschossigen Gebäuden in der Etage unter dem Brandbereich abzusperren. Bei ABC-Einsätzen sollte zunächst wenigstens 50m vor der äußeren Ausbreitungsgrenze des Gefahrstoffes der Beginn des Gefahrenbereiches angenommen werden.

Bildquelle: Dräger AG

Gefahr – putativ

Definition

Atemschutzgeräteträger nimmt irrig Gefahr an, obwohl ein objektiver Anhaltspunkt dafür fehlt.

Erläuterung

Atemschutzgeräteträger fühlt sich von einem weißen GasDampfLuftgemisch bedroht, das sich später als austretender Wasserdampf aus einer Kalt-Dampfleitung erweist.

Bildquelle: Dräger AG

Gefahr – im Verzug

Definition

Schadenseintritt kann nicht rechtzeitig verhindert werden.

Erläuterung

Die Feuerwehr kann meist auf Gefahren nur reagieren, selten dagegen agieren.

Bildquelle: Dräger AG

Gefahr

Definition

sind alle Kräfte, die dem Menschen Schaden zufügen können. Es ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein nicht unerheblicher Schaden zu erwarten.

Erläuterung

Gefahren gehen von Energien aus, zum Beispiel von der Bewegungsenergie, der thermischen, elektrischen, chemischen und der Strahlungsenergie. Eine Gefahr stellt ein Gefahrstoff, vorhandenes Atemgift oder brennende Deckenbalken dar.

Die Gefahr wirkt noch nicht direkt auf den Menschen.

Bildquelle: Dräger AG

Anscheinsgefahr

Definition

Anscheinsgefahr entsteht, wenn sich ein Sachverhalt dem objektiven Betrachter als gefährlich darstellt, ohne es tatsächlich zu sein

Erläuterungen

Beispiel:

Der Angriffstrupp wird unter Pressluftatmern zur Rettung von Personen in einen Keller befohlen. Nach dem Einsatz ließen sich im Keller weder Atemgifte noch Sauerstoffmangel feststellen.

Der Eintritt eines Gesundheitsschadens des Angriffstrupps war möglich. Tatsächlich trat er aber nicht ein, weil keine tatsächliche Gefahr bestand. Der Einsatzleiter hatte dennoch richtig entschieden.

Bildquelle: Dräger AG

ABC-Stoffe

Definition

gefährliche Stoffe mit radioaktiven (A), biologischen (B) oder chemischen (C) Gefahrenpotential für Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerte.

Erläuterung

ABC-Stoffe werden in der EU – harmonisiert, nach ihrem Gefährdungspotential- eingestuft.