Gefahrgut

Definition

Begriff aus dem Gefahrgutrecht, umfasst alle Stoffe oder Gegenstände, von denen beim Transport Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier sowie für andere Sachen ausgehen können.

BIldquelle: Dräger AG

Erläuterung

Gefahrgut befindet sich im Gegensatz zu Gefahrstoffen in Behältnissen. Den Umgang mit Gefahrgut regeln internationale Gefahrguttransportvorschriften wie ADR, RID, IATA und die nationale Gefahrguttransportvorschrift Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt.

Gefahrstoff

Definition

Stoffe und Zubereitungen, die für Mensch, Tier und Umwelt gefährliche Eigenschaften besitzen und am Arbeitsplatz verwendet werden.

Erläuterung

Gefährliche Stoffe besitzen mindestens eine gefährliche Eigenschaft wie explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, allergieauslösend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd und umweltgefährlich.

Im Gegensatz zu Gefahrstoffen im Transport, also in Behältnissen; (Gefahrgut).

Den Umgang mit Gefahrstoffen regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO).

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Gefahrengruppen

Definition

kennzeichnen die biologischen Risiken, die von infektiösen Stoffen ausgehen.

Erläuterung

Entsprechend der Richtlinie vfdb 10/02 „Einsatz in Bereichen mit infektiösen Stoffen 2 unterscheidet man die drei Gruppen:

Gefahrengruppe 1 (Bio I): Entsprechend Sicherheitsbereich S 1; für Einsatzkräfte der Feuerwehr keine Sonderausrüstung erforderlich

Gefahrengruppe 2 (Bio II): Entsprechend Sicherheitsbereich S 2; für Einsatzkräfte der Feuerwehr nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen

Gefahrengruppe 3 (Bio III): Entsprechend Sicherheitsbereich S 3 und S 4; für Einsatzkräfte der Feuerwehr nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen

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Gefahrenmerkmale

Definition

Merkmale bzw. kennzeichnende Eigenschaften von Gefahrstoffen.

Erläuterung

Begriff aus dem Gefahrgutrecht, Beispiele: entzündlich, explosiv, giftig, radioaktiv.

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gefährliche Stoffe

Definition

Stoffe mit mindestens eine der folgenden Eigenschaften:

  • explosionsgefährlich
  • brandfördernd oder entzündlich
  • giftig
  • gesundheitsschädlich
  • ätzend oder reizend
  • allergieauslösend
  • krebserzeugend
  • fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd
  • umweltgefährlich.

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Erläuterung

Atemgift lässt sich den gefährlichen Stoffen gleichsetzen.

Erste Hinweise auf die Eigenschaften und notwendige Vorsichtsmaßnahmen gibt die Verpackung. Auf ihr müssen vermerkt sein: der Name des Stoffes, die Gefahrensymbole mit Gefahrbezeichnungen, Name und Anschrift des Herstellers. Vor gefährlichen Stoffen sollen vorrangig technische und organisatorische Maßnahmen schützen. Können sie keinen umfassenden Schutz gewährleisten, müssen die Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen tragen, z. B. Atemschutzgeräte. Detaillierte Informationen zu einzelnen Gefahrstoffen geben Stoffdatenbänke, z. B. GESTIS oder Handbuch gefährlicher Stoffe (Hommel).