Definition
Ereignis, das durch den einsetzbaren Rettungsdienst (Regelrettungsdienst) allein nicht bewältigt werden kann.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Bei Großschadensereignis kommt es innerhalb kürzester Zeit zu einer hohen Anzahl von Verletzten und Betroffenen, z.B. Eisenbahnunfall mit einem ICE.