Instandhaltung – Druckbehälter

Definition

Druckbehälter unterliegen einer regelmäßigen Prüfung mit Sichtprüfung und Sachverständigenprüfung nach Druckgeräterichtlinie und Herstellervorschrift (Informationsbroschüre).

Erläuterung

Bei der Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung, die so genannte Sachverständigenprüfung, führen Sachverständige die Festigkeitsprüfung der Druckbehälter mit dem 1,5-fachen Wert des Nenndruckes (Betriebsdruck) als Wasserdruckprobe durch, inspizieren das Innere der Druckluftflasche als Sichtprüfung und prüfen das Flaschengewicht.
Die Prüfabstände dieser wiederkehrenden Prüfungen sind vorgeschrieben. Nach Druckgeräterichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung wird bei Druckluftflaschen Atemluft für Pressluftatmer die äußere Prüfung aller 2,5 Jahre , die Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung aller 5 Jahre durchgeführt. Druckluftflaschen Druckluft, die sogenannten Arbeitsflaschen 300 bar, sind aller 10 Jahre einer Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung zu unterziehen.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung

Definition

Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes von technischen Mitteln eines Systems.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Instandhaltung soll den funktionsfähigen Zustand erhalten. Grundlegend strukturiert die DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ die Instandhaltung in fünf Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung und Schwachstellenanalyse. Für die Instandhaltung von Atemschutzgeräten führen Atemschutzgerätewarte Wartung, Prüfung (Inspektion) und Instandsetzung durch, Sachverständige die Druckbehälterprüfung und die Wartung der Druckminderer und Lungenautomaten.