Definition
jede natürliche oder juristische Person, die PSA herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet
jede natürliche oder juristische Person, die PSA herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet
erstmalige Bereitstellung auf dem Markt
bedeutet, ein Produkt, das die grundlegenden Anforderungen einer Europäischen Direktive erfüllt und CE-gekennzeichnet ist Europäische Direktive 89/686/EWG, vom Hersteller an den Verwender bzw. Besteller liefern (an den Bestimmungsort) und zur Verwendung frei geben.