Partikelfilter – Lagerung und Entsorgung

Definition

Lagerbedingungen und Festlegungen zur Entsorgung fixiert der Hersteller verbindlich in der Bedienungsanleitung.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Im Allgemeinen sind die tatsächlichen Lagerfristen, falls vorgegeben, sehr viel länger als die von Gasfilter oder Kombinationsfilter, oft sogar zeitlich unbegrenzt.

Partikelfilter sind wie alle Filter nach Benutzung zu entsorgen. Dafür sind die Herstellerhinweise zu beachten. Je nach ausgefilterten Schadstoffen zählen benutzte Filter zum Sondermüll.

Partikelfilter Halbmasken – Lagerung und Entsorgung

Definition

Lagerbedingungen und Festlegungen zur Entsorgung fixiert der Hersteller verbindlich in der Bedienungsanleitung.

Erläuterung

Im Allgemeinen sind die tatsächlichen Lagerfristen, falls vorgegeben, sehr viel länger als die von Gasfilter oder Kombinationsfilter, oft sogar zeitlich unbegrenzt.

Partikelfilter sind wie alle Filter nach Benutzung zu entsorgen. Dafür sind die Herstellerhinweise zu beachten. Je nach ausgefilterterten Schadstoffen zählen benutzte Filter zum Sondermüll.

Bildquelle: Dräger AG

Lagerfähigkeitsende

Definition

Zeitpunkt, ab dem ein Produkt gemäß seiner Bestimmung nicht mehr verwendungsfähig ist bzw. wenn seine Lager- und damit auch Benutzerfrist erloschen ist.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Beispiel: Lagerfrist von Filtern. Filter sollten nach Ablauf ihrer Lager- und Benutzerfrist nicht mehr eingesetzt werden. Das Lagerfähigkeitsende bestimmen die Hersteller der Filter. Es ist Bestandteil der Bedienungsanleitung. Bei den meisten Kombinations- und Gasfiltern ist das Lagerfähigkeitsende 6 Jahre nach der Herstellung.

Gasfilter – Lagerung und Entsorgung

Definition

Die Lagerungsanforderungen von Gasfiltern regelt der Hersteller. Die Entsorgung der Gasfilter hängt von dem eingesetzten Adsorptionsmittel und dessen Schadstoffbelastung ab.

Erläuterung

Lagerfristen für Gasfilter sind begrenzt. Meist gilt, dass

  • unbenutzte Gasfilter, industriemäßig verschlossen und mit
    unbeschädigten Plomben bis zu 6 Jahre und
  • unbenutzte, aber geöffnete Gasfilter oder unbenutzte
    Gasfilter mit geöffneter Plombe bis zu einem halben Jahr

lagerfähig sind. Gasfilter mit überschrittener Lagerfrist sind auszusondern. Bei der Feuerwehr sind benutzte Filter unverzüglich zu entsorgen.

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Atemschutzgerät – Lagerung

Definition

Atemschutzgeräte sind trocken und staubgeschützt zu lagern. Sie sind vor mechanischen Beschädigungen und Einwirkung von Chemikalien, Kohlenwasserstoffen, Sonnenstrahlen oder sonstigen Wärmequellen zu schützen. Von Ozon sind sie fernzuhalten. Einzulagernde Atemschutzgeräte sind in Regalen oder belüfteten Schränken in kühlen, jedoch frostfreien, trockenen Räumen unter-zu¬bringen. In den Lagerräumen dürfen gleichzeitig keine leichtentzündlichen Stoffe untergebracht sein. Nicht einsetzbare Geräte sind zu kennzeichnen und getrennt, z.B. in einem separaten Regal zu lagern. Die ideale Raumtemperatur beträgt + 15 °C und die günstigste relative Luftfeuchte 60 %.

Erläuterungen

Grundsätze zur Lagerung von Atemschutzgeräten regeln z. B. die

  • FwDV 7 Atemschutz
  • DIN 7716 Erzeugnisse aus Kautschuk und Gummi – Anforde-
    rungen an Lagerung, Reinigung und Wartung
  • DGUVR112-190 Regeln für den Einsatz von
    Atemschutzgeräte
  • Richtlinie der vfdb, vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten
    für die Feuerwehr
  • Herstellerhinweise.

Bildquelle: HT-Group