Definition
Die Lagerungsanforderungen von Gasfiltern regelt der Hersteller. Die Entsorgung der Gasfilter hängt von dem eingesetzten Adsorptionsmittel und dessen Schadstoffbelastung ab.
Erläuterung
Lagerfristen für Gasfilter sind begrenzt. Meist gilt, dass
- unbenutzte Gasfilter, industriemäßig verschlossen und mit
unbeschädigten Plomben bis zu 6 Jahre und - unbenutzte, aber geöffnete Gasfilter oder unbenutzte
Gasfilter mit geöffneter Plombe bis zu einem halben Jahr
lagerfähig sind. Gasfilter mit überschrittener Lagerfrist sind auszusondern. Bei der Feuerwehr sind benutzte Filter unverzüglich zu entsorgen.
Bildquelle: Dräger AG