Manometer-Prüfung

Definition

Zusatzprüfung, bestehend aus einem Vergleich der Druckanzeige eines Manometers eines Atemschutzgerätes mit einem Präzisionsmanometer in 4 Stufen.

Erläuterung

Die Stufen bei der Manometervergleichsprüfung an einem Pressluftatmer betragen meist 300 bar, 200 bar, 100 bar und 70 bar. Dabei dürfen von 300 bar bis 100 bar die Werte um ± 10 bar schwanken, ab 70 bar aus Sicherheitsgründe für den Restdruck (Restdruckwarnung) nur um – 5 bar. Werden die Toleranzen überschritten, ist das Manometer auszutauschen. Die genaue Anzeige des Manometers unterstützt die Sicherheit des Atemschutzgeräteträgers, weil so der Rückzug aus dem Gefahrenbereich rechtzeitig erfolgen kann.

Bildquelle: Dräger AG

Manometerleitung

Definition

verbindet den Hochdruckraum des Druckminderers eines Pressluftatmers mit dem Manometer.

Erläuterung

Die Manometerleitung besteht aus einem Kapillarrohr aus Kupfer, das spiralförmig um ein Drahtseil zur Zugentlastung gewickelt ist. Durch eine düsenartige Verengung am Übergang vom Druckminderer zur Manometerleitung besteht eine Abströmbegrenzung für den Fall des Durchtrennens der Manometerleitung. Dabei strömt nur wenig Druckluft ab und der Atemschutzgeräteträger kann den Gefahrenbereich noch verlassen. Die Abströmbegrenzung zählt zu den Sicherheitseinrichtungen am Pressluftatmer. Diese Querschnittverengung am Druckminderer bedingt eine zeitlich verzögerte Druckanzeige am Manometer.

Bildquelle: Dräger AG