Verletzter Feuerwehrmann durch Stromschlag

13.01.2025 – Bei der Brandbekämpfung in einer Werkstatt kam es Mitte Januar im Landkreis Aurich zu einem Zwischenfall – ein Feuerwehrmann wurde hierbei verletzt.

Bildquelle: W. Ihnen (Südbrookmerland)

Lage

Die ersteintreffende Feuerwehr wurde bereits durch den Eigentümer der Werkstatt empfangen, der bereits selbstständig erste Löschversuche unternahm.
Umgehend wurden zwei Trupps unter umluftunabhängigem Atemschutz zur Brandbekämpfung ins Objekt geschickt.
Durch den Trupp im Innenangriff wurde ein brennender PKW festgestellt, der umgehend mit einem handgeführten Strahlrohr gelöscht wurde. Im Anschluss wurde der PKW mittels Schaum abgedeckt.

Aufgrund der enormen Hitzeentwicklung wurden diverse Kabel im Objekt beschädigt – sie hingen teilweise schon ohne Isolierung von der Decke. Diese Gefahr wurde von den Einsatzkräften erkannt & mit besonderer Vorsicht gearbeitet!

Dennoch kam es bei der Kontrolle des Objektes zu einem Vorfall. Zur Kontrolle eines höhergelegenen Podest im rückwärtigen Bereich wollte ein Feuerwehrangehöriger eine metallische Leiter besteigen & er griff mit beiden Händen an die Sprosse & erlitt dabei einen Stromschlag, der auch durch Funkenflug wahrnehmbar war.

Umgehend wurde durch den Truppführer der Rückzug angeordnet & die Werkstatt gesperrt – der verletzte Feuerwehrangehörige wurde durch seine Kameraden ins Freie begleitet. Der Verletzte wurde im Anschluss rettungsdienstlich versorgt – an der Einsatzstelle wurde leichtes Muskelzucken & Benommenheit festgestellt – ein 24-Stunden EKG im Krankenhaus war unauffällig.

Fazit

Dieser Einsatz zeigt, dass trotz erkannter Gefahr diese Gefährdung von Einsatzkräften zwar minimiert, aber nicht ausgeschlossen werden kann.
Besonders „gängige“ Gefahren, wie anliegende Medien können & dürfen nicht zur Routinegefahr werden, sondern müssen immer im Auge behalten werden.

Wenn möglich kann es hilfreich sein, diese ggf. abzuschalten.

Quelle: Atemschutzunfaelle.eu

MAYDAY bei Übungen

Mayday bei Übungen

MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY – soll dieser Notruf für einen Atemschutznotfall auch bei Übungen angewendet werden? Kann bei diesem Funkruf nicht irrtümlich die Handlungskette nach einem tatsächlichen Notruf ausgelöst werden?
Ja, das ist möglich. In 2012 hat eine Atemschutzübung zur Notfallrettung tatsächlich fälchlicher weise zu einem Alarmieren weiterer Rettungskräfte geführt. Bei einer Übung baute der Angriffstrupp einen Notfall in die Übung ein und meldete diesen mit dem Mayday-Notruf. Die über den Übungsinhalt nicht informierte Wehrleitung wollte daraufhin die Übung abbrechen und die Atemschutznotfallrettung (ASNR) einleiten, da sie an einen richtigen AS-Notfall glaubte.

Rechtliche Vorgabe

bundesweit einheitliches Stichwort zur Verdeutlichung von Reallagen ist entsprechend Polizeidienstvorschrift PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst, Pkt. 4.5.3:

„Tatsachenmeldungen im Rahmen einer Übung sind durch den besonderen
Vermerk — Tatsache — zu kennzeichnen. Sie unterbrechen den
Übungsverkehr.“

Praktikable Lösung

Um diese Festlegung praktikabel und im Realfall nachvollziehbar zu gestalten empfehle ich, dass der Übungsleiter mit allen Teilnehmern der Übung für die Zeit der Übung vereinbart: die für das Üben von Notfällen zu benutzenden Worte zur Kennzeichnung des angenommenen und zu übenden Notfalls

Beispiel: „Achtung Übung“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY … 
….“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

So lassen sich mit den Einsatzgrundsätzen konforme Verhaltensweisen bei Atemschutzunfällen üben und festigen, ohne Verwirrung bei den Atemschutzgeräteträgern zu verursachen, wenn ein realer Notfall eintritt. Es bleibt der Originalnutruf nach FwDV 7 Pkt. 7.6 der Extremsituation bei realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6) vorbehalten.
Für den Fall, dass die übende Einheit für eine tatsächliche Atemschutznotfallrettung benötigt wird, vereinbart der Übungsleiter mit der Leitstelle für die Zeit der Übung beim Eintreten von realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte, z. B.
Beispiel1: „Achtung Tatsache“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)
Beispiel 2: „Achtung Realfall“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

Dipl. Ing. W. Gabler

MAYDAY bei Übungen

Mayday bei Übungen


MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY – soll dieser Notruf für einen Atemschutznotfall auch bei Übungen angewendet werden? Kann bei diesem Funkruf nicht irrtümlich die Handlungskette nach einem tatsächlichen Notruf ausgelöst werden?
Ja, das ist möglich. In 2012 hat eine Atemschutzübung zur Notfallrettung tatsächlich fälchlicher weise zu einem Alarmieren weiterer Rettungskräfte geführt. Bei einer Übung baute der Angriffstrupp einen Notfall in die Übung ein und meldete diesen mit dem Mayday-Notruf. Die über den Übungsinhalt nicht informierte Wehrleitung wollte daraufhin die Übung abbrechen und die Atemschutznotfallrettung (ASNR) einleiten, da sie an einen richtigen AS-Notfall glaubte.

Rechtliche Vorgabe

Bundesweit einheitliches Stichwort zur Verdeutlichung von Reallagen ist entsprechend Polizeidienstvorschrift PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst, Pkt. 4.5.3:

„Tatsachenmeldungen im Rahmen einer Übung sind durch den besonderen
Vermerk — Tatsache — zu kennzeichnen. Sie unterbrechen den
Übungsverkehr.“

Praktikable Lösung

Um diese Festlegung praktikabel und im Realfall nachvollziehbar zu gestalten empfehle ich, dass der Übungsleiter mit allen Teilnehmern der Übung für die Zeit der Übung vereinbart: die für das Üben von Notfällen zu benutzenden Worte zur Kennzeichnung des angenommenen und zu übenden Notfalls

Beispiel: „Achtung Übung“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …
….“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

So lassen sich mit den Einsatzgrundsätzen konforme Verhaltensweisen bei Atemschutzunfällen üben und festigen, ohne Verwirrung bei den Atemschutzgeräteträgern zu verursachen, wenn ein realer Notfall eintritt. Es bleibt der Originalnutruf nach FwDV 7 Pkt. 7.6 der Extremsituation bei realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6) vorbehalten.
Für den Fall, dass die übende Einheit für eine tatsächliche Atemschutznotfallrettung benötigt wird, vereinbart der Übungsleiter mit der Leitstelle für die Zeit der Übung beim Eintreten von realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte, z. B.
Beispiel1: „Achtung Tatsache“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)
Beispiel 2: „Achtung Realfall“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

Dipl. Ing. W. Gabler

Mayday bei Übungen

Name:

Giselbert Herbauer

Frage:

„MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY“ – soll ich diesen Notruf für einen Atemschutznotfall auch bei Übungen anwenden? Kann ich bei diesem Funkruf nicht irrtümlich die Handlungskette nach einem tatsächlichen Notruf auslösen?

Antwort

Sehr geehrter Herr Herbauer,
ja, das ist möglich. In 2012 hat eine Atemschutzübung zur Notfallrettung tatsächlich fälchlicher weise zu einem Alarmieren weiterer Rettungskräfte geführt. Bei einer Übung baute der Angriffstrupp einen Notfall in die Übung ein und meldete diesen mit dem Mayday-Notruf. Die über den Übungsinhalt nicht informierte Wehrleitung wollte daraufhin die Übung abbrechen und die Atemschutznotfallrettung (ASNR) einleiten, da sie an einen richtigen AS-Notfall glaubte.

Rechtliche Vorgabe

bundesweit einheitliches Stichwort zur Verdeutlichung von Reallagen ist entsprechend Polizeidienstvorschrift PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst, Pkt. 4.5.3:
„Tatsachenmeldungen im Rahmen einer Übung sind durch den besonderen
Vermerk — Tatsache — zu kennzeichnen. Sie unterbrechen den
Übungsverkehr.“

Praktikable Lösung

Um diese Festlegung praktikabel und im Realfall nachvollziehbar zu gestalten empfehle ich, dass der Übungsleiter mit allen Teilnehmern der Übung für die Zeit der Übung vereinbart: die für das Üben von Notfällen zu benutzenden Worte zur Kennzeichnung des angenommenen und zu übenden Notfalls
Beispiel: „Achtung Übung“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …
….“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

So lassen sich mit den Einsatzgrundsätzen konforme Verhaltensweisen bei Atemschutzunfällen üben und festigen, ohne Verwirrung bei den Atemschutzgeräteträgern zu verursachen, wenn ein realer Notfall eintritt. Es bleibt der Originalnutruf nach FwDV 7 Pkt. 7.6 der Extremsituation bei realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6) vorbehalten.

Für den Fall, dass die übende Einheit für eine tatsächliche Atemschutznotfallrettung benötigt wird, vereinbart der Übungsleiter mit der Leitstelle für die Zeit der Übung beim Eintreten von realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte, z. B.

Beispiel1: „Achtung Tatsache“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

Beispiel 2: „Achtung Realfall“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

Dipl. Ing. W. Gabler