Definition
Abwenden einer Lebensgefahr.
Erläuterung
Menschenrettung kann je nach Situation ausgeführt werden z. B. durch
- lebensrettende Sofortmaßnahmen zur Erhaltung oder
Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit, - Befreien aus einer lebensbedrohenden Zwangslage durch
technische Rettungsmaßnahmen.
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