was sollten Atemschutzgerätewarte beachten:
Merkblatt3_Wiederherstellung_Einsatzbereitschaft_DruckluftflaschenMerkblatt 2: Vereinfachte Kennzeichnung von Atemluftflaschen bei innerbetrieblichem Transport
vereinfachte Kennzeichnung von Atemluftflaschen bei innerbetrieblichem Transport entsprechend GefStoffV § 8, Absatz 2 Nr. 1 und 2 ist nach TRGS 201, Abschnitt 4.3 (4) möglich.
Merkblatt2_innerbetrieblicher_Transport_DLFMerkblatt 1: Kennzeichnung von Druckluftflaschen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin baua und atemschutzlexikon.de haben ein gemeinsames Merkblatt herausgebracht, dass als verbindliche Anleitung zum Umsetzen von GHS-Verordnung (Global Harmonized System) und die CLP-Verordnung (Classification, Labeling and Packaging) beim Kennzeichnen von Druckluftflaschen dient:
Merkblatt1_Kennzeichnung_Druckluftflaschen