Nachbrennen

Definition

Fortsetzung des Brennens über eine festgelegte Zeitdauer hinaus.

Erläuterung

Bei der Zertifizierung dürfen die Bauteile des Pressluftatmers entsprechend der Festlegungen in der DIN EN 137 „Pressluftatmer“ nicht länger als 5 Sekunden nach der Entfernung aus der Flamme brennen. Sonst ist der Pressluftatmer ungeeignet und wird nicht zertifiziert.

Bildquelle: Dräger AG