Europa-Normen EN zur Beschreibung von Eigenschaften und Anforderungen an Konstruktion, Material und Handhabbarkeit einer Chemikalienschutzkleidung und deren Prüfung bei der Zertifizierung bzw. Zulassung
Erläuterung
Nach diesen Normen werden CSA sowohl auf mechanische als auch chemische Anforderungen, z.B. auf chemische Beständigkeit, geprüft und in bis zu 6 Leistungsstufen klassifiziert. Außerdem werden praktische Trageversuche als Bestandteil der Zulassungsprüfung durchgeführt. In den Leistungsanforderungen an das Material wird zwischen Anzügen zum begrenzten Einsatz und wieder verwendbaren Anzügen unterschieden.
Chemikalienschutzkleidung gegen feste, flüssige und gasförmige Chemikalien ist im europäischen Bereich durch die EN 943-1 und für Notfallteams durch die EN 943-2 genormt.
Im Bereich der deutschen Feuerwehren ist neben der EN 943-2 noch die vfdb-Richtlinie 08/01 Chemikalienschutzanzüge der Feuerwehr zu beachten.
Gegen feste, flüssige oder partikelförmige Chemikalien gibt es daneben noch die Normen EN 14605 Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien (Typ 3) oder für spraydichte CSA (Typ 4) und gegen feste Partikel die DIN EN ISO 13982-1 (Kleidung Typ 5). Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien, die so genannten leichten Schutzanzüge (Ausrüstung Typ 6), beschreibt die DIN EN 13034.