Hauptalarm

Definition

Zustand eines Notsignalgebers, desssen Bewegungssensor im Gerät einen akustisch und optisch signalisierten Hauptalarm ausgelöst hat.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Der Bewegungssensor des Notsignalgebers löst zeitabhängig Vor- und Hauptalarm aus. Eine manuelle Auslösung ist meist zusätzlich vorhanden. Die akustische Anzeige des Hauptalarms erreicht dabei Lautstärken größer als 100 dB(A) und soll einem Sicherheitstrupp das Finden einer verunglückten Einsatzkraft erleichtern.

Voralarm

Definition

Erste Stufe der Alarmierung bei Bewegungslosigkeit des Trägers eines Notsignalgebers.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Beim Voralarm löst der Bewegungssensor eines Notsignalgebers zeitabhängig Voralarm und Hauptalarm aus. Manuelle und willentliche Auslösung ist meist zusätzlich möglich. Der Voralarm beginnt relativ leise bei etwa 50 dB(A), wird immer lauter und dient dazu, die Auslösung des Hauptalarms mit etwa 120 dB (A) anzukündigen. Nach Auslösen des Voralarms hat der Träger des Bewegungsmelders ausreichend Zeit, durch eine Bewegung die Auslösung des Hauptalarms zu verhindern und damit auch die Rückstellung des Voralarms zu erreichen. Die in einem Einsatz verwendeten Geräte sollten gleiche Auslöseschwellen haben, da es sonst durch unterschiedliche Auslösungen zum Vertrauensverlust der Nutzer kommt.