Definition
jede natürliche oder juristische Person, die PSA herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet
jede natürliche oder juristische Person, die PSA herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet
besteht aus verschiedenen eigenständigen persönlichen Schutzausrüstungen, die gemeinsam gebraucht werden und bei denen eine funktionseinschränkende Wechselwirkung möglich sein kann.
Bildquelle: Dräger AG
ist eine PSA, bei der verschiedene Schutzziele in der Weise erfüllt werden, dass sie keine funktionseingeschränkte Wechselwirkung erzeugt und ein geprüftes und zertifiziertes System bildet.
Bildquelle: Dräger AG
Masken-Helm-Kombinationen in Verbindung mit Pressluftatmer (Atemschutz/Kopfschutz); Atemschutzgerät für Strahlarbeiten (Atemschutz/Gesichtschutz; ggfs. Kopfschutz)