Atemschutznachweis, persönlicher

Definition

Sind nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 für jeden Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr persönlich zu führen und durch den Leiter der Feuerwehr oder eine beauftragte Person, z. B. dem Atemschutzgerätewart, zu bestätigen. Im Atemschutznachweis sind mindestens Aus- und Fortbildungen zu protokollieren, Übungs- und Einsatztätigkeit nachzuweisen, Untersuchungstermine nach G 26 zu vermerken sowie Einsätze unter Atemschutz zu dokumentieren.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Folgende Einsatzangaben sind in den Atemschutznachweis mindestens aufzunehmen:
  • Datum und Einsatzort
  • Art des Gerätes
  • Atemschutzeinsatzzeit (Minuten)
  • Tätigkeit