Definition
Vom Atemschutzgerätewart oder einem Vertreter geführte Kartei zum Nachweis der für den Atemschutz erforderlichen Personendaten der Atemschutzgeräteträger, siehe auch persönlicher Atemschutznachweis.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
In der Personaldatei kann z. B. der Nachweis geführt werden über:
- Stand der Untersuchung nach Grundsatz G 26 für
Atemschutzgeräteträger entsprechend der
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze - Nachweise für Einsatz- bzw. Arbeitszeiten unter Atemschutzgerät
- Nachweis der Beteiligung an der jährlichen Belastungsübung
für Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben - Nachweis über die Beteiligung an jährlichen Gewöhnungsübungen
- Nachweis über die Beteiligung an Unterweisungen und Belehrungen
- Angaben zu den persönlichen Ausrüstungen, z. B. Maskenbrille
Jede Einsatzkraft muss einen persönlichen Atemschutznachweis führen; der Atemschutznachweis kann auch zentral geführt werden. In ihm werden die Untersuchungstermine nach G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung und die Unterweisungen sowie die Einsätze unter Atemschutz dokumentiert. Der Leiter der Feuerwehr oder eine beauftragte Person bestätigt die Richtigkeit der Angaben.
Folgende Angaben sind in den Atemschutznachweis mindestens aufzunehmen:
- Datum und Einsatzort
- Art des Gerätes
- Atemschutzeinsatzzeit (Minuten)
- Tätigkeit