Pflichtfeuerwehr

Definition

Öffentliche Feuerwehr, deren Einsatzkräfte mittels gesetzlicher Bestimmungen zum ehrenamtlichen Dienst verpflichtet werden.

Erläuterung

Eine PF einzurichten kann bei örtlich mangelnder Bereitschaft zum Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr (FF) erforderlich werden. In Deutschland existierten 2010 zwei PF.