Definition
Möglichkeit zur Übermittlung von Informationen zum Namen des Atemschutzgeräteträgers, seines Atemschutzgerätes, zu Anfangsdruck, und Gerätenummer an die Atemschutzüberwachung.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Plaketten werden als Informationsträger meist aus verschiedenfarbigen, vorgeprägtem Kunststoff gefertigt und mit Feldern für Beschriftungsmöglichkeiten versehen. Meist werden sie am Schlüsselschalter des Notsignalgebers, am Pressluftatmer, z.B. am Lungenautomat oder an der Bänderung, selten an der Einsatzkleidung der Atemschutzgeräteträger, getragen und vor dem Vorgehen in den Gefahrenbereich fertig beschriftet zur Atemschutzüberwachung gegeben.