Definition
Dienen den Prüfinstitutionen bei der Zulassung von Atemschutzgeräten.
Erläuterung
Mit Prüfapparaturen lassen sich die in den Normen, z. B. DIN EN 137 „Atemschutzgeräte, Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)“, festgelegten Prüfungen für die Zertifizierung durchführen. Dabei werden extreme mechanische und wärmebelastende Prüfungen durchgeführt, z.B. Falltest, Reißtest, Strahlungstest, Flammentest.
Bildquelle: Dräger AG