Desinfektionsmethoden

Definition

Desinfektion ist die Beseitigung von Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann.

Wichtigste Desinfektionsverfahren:

  • Hitzedesinfektion mittels Dampf, Auskochen, Heißluft und Wärmestrahlung
  • Nebeldesinfektion mittels Aerosolspray von Desinfektionsmitteln
  • Verbrennung
  • Strahlung durch ultraviolette oder radioaktive Strahlung
  • mechanische Verfahren z.B. durch Filtration
  • chemische Verfahren mit chemischen Desinfektionsmitteln

Erläuterung

Nach der Desinfektion sind die behandelten teile gründlich zu spülen, um Schäden an der Haut der Atemschutzgeräteträger, z.B. durch Verätzen mit Desinfektionsmittel, zu vermeiden. Die Durchführung der Desinfektion ist mittels Prüfkalender in Richtlinien und Vorschriften

  • Herstellervorgaben in Bedienungsanleitung und Wartungsvorgaben
  • Richtlinie vfdb 0840 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
  • DGUV I 205-013 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
  • DGUV-R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

vorgeschrieben und erfolgt in regelmäßigen Abständen und nach Benutzung. Die Desinfektion war erfolgreich, wenn die Viren und Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen reduziert wurden, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann. Das setzt eine Reduzierung um mindestens 99,9% voraus. Empfehlenswert ist es für Atemschutz- und CSA Werkstätten, möglichst oft mittels Schnelltest den Desinfektionserfolg zu prüfen, wenigstens aber zweimal jährlich die Qualität der Desinfektionsarbeit mit der Abklatschprobe nachzuweisen.

Prüfkalender

Definition

Matrix, aus der Prüffristen, Prüfinhalte, Kontrollinhalte und Durchführende von Prüfung und Kontrolle für Atemschutzgeräte und ihre Teile ablesbar sind.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Der Prüfkalender schreibt auch die Verantwortung der Atemschutzgeräteträger, Atemschutzgerätewarte und Sachverständigen im Atemschutz für Instandhaltung und Prüfung fest.

Prüfkalender für die verschiedenen Atemschutzgeräte der Feuerwehren sind Bestandteil der Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten bei den Feuerwehren“. Die Prüfkalender der Atemschutzgeräte für alle anderen Anwender sind Bestandteil der Unfallverhütungsvorschrift DGUV R112-190 „Einsatz von Atemschutzgeräteträgern“.