Sanitätsraum

Definition

nach DIN 14093-1 „Atemschutzübungsanlagen – Planungsgrundlagen“ Bestandteil einer Atemschutzübungsanlage.

Erläuterung

Der Sanitätsraum muss so angeordnet sein, das eine rasche Versorgung möglich ist. Er muss folgende Einrichtungselemente vorweisen:

  • Verbandskasten (Typ E) nach DIN 13169
  • Untersuchungsliege
  • Arzthocker
  • Waschbecken
  • Notruftelefon
  • Notbeleuchtung

Bildquelle: Dräger AG

Sanitätsaufsicht

Definition

Person, die beim Üben in einer Atemschutzübungsanlage (ASÜ) benötigt wird.


Erläuterung

Die Sanitätsaufsicht hat die Unfallverhütung während der Atemschutzübung in der ASÜ zu überwachen und bei Unfällen zweckentsprechende Maßnahmen durchzuführen. Sie sollte Bediensteter des Betreibers der ASÜ und möglichst Rettungssanitäter, Rettungsassistent oder sogar Rettungsarzt sein.

Bildquelle: Dräger AG