Sanitätsraum

Definition

nach DIN 14093-1 „Atemschutzübungsanlagen – Planungsgrundlagen“ Bestandteil einer Atemschutzübungsanlage.

Erläuterung

Der Sanitätsraum muss so angeordnet sein, das eine rasche Versorgung möglich ist. Er muss folgende Einrichtungselemente vorweisen:

  • Verbandskasten (Typ E) nach DIN 13169
  • Untersuchungsliege
  • Arzthocker
  • Waschbecken
  • Notruftelefon
  • Notbeleuchtung

Bildquelle: Dräger AG