Definition
Schädigungen in lebenden Organismen und Festkörpern, die durch ionisierende Strahlung hervorgerufen werden.
Bildquelle: Dräger AG
Schädigungen in lebenden Organismen und Festkörpern, die durch ionisierende Strahlung hervorgerufen werden.
Bildquelle: Dräger AG
Schutz vor den schädigenden Wirkungen von radioaktiven Substanzen, vor ionisierender und nicht ionisierender Strahlung.
Schutz vor den schädigenden Wirkungen von radioaktiven Substanzen, vor ionisierender und nicht ionisierender Strahlung.