Strahlenschäden

Definition

Schädigungen in lebenden Organismen und Festkörpern, die durch ionisierende Strahlung hervorgerufen werden.

Bildquelle: Dräger AG

Strahlenschutz

Definition

Schutz vor den schädigenden Wirkungen von radioaktiven Substanzen, vor ionisierender und nicht ionisierender Strahlung.

Erläuterung

Schutz vor den schädigenden Wirkungen von radioaktiven Substanzen, vor ionisierender und nicht ionisierender Strahlung.