Desinfektion von Überdruckausrüstung erforderlich?

Name:

anonym

Frage:

Moin, moin an das Team Atemschutzlexikon!

Hätte da mal eine Frage zum Thema Lungenautomaten. In meiner Heimatwehr verwenden wir Atemscjutzgeräte der Firma Auer Typ BD 96. Der einfache Aufbau der Geräte und die Wartungsfreundlichkeit machen uns den Einsatz der Geräte leicht. Es kommt immer wieder die Diskusion auf, was die Lungenautomaten betrifft. Ein Tausch der LA nach einer Benutzung ist nicht möglich, da keine Ersatz LA vorhanden und die Kreis Feuerwehrzentrale sieht dies auch nicht vor. Das Problem, ich habe in meiner Atemschutzwerkstatt keine technischen Mittel um eine Reinigung der LA vorzunehmen! Aussage anderer Gerätewarte: „Bei Überdruck Geräten, kann nicht`s in die LA gelangen“. Haben Sie einen Tipp für mich, wie ich mit dieser Situation umgehen könnte? Bisher mache ich Sichtkontrollen an den LA nach Gebrauch. Freue mich auf Antwort! Danke! Ach ja, wir haben in der Wehr 17 PA miz zugehörigen LA und 30 Masken Ultra Elite.

Antwort:

Hallo Herr xyz,

vielen Dank für Ihre Frage.

Lungenautomaten zählen nach Ihrer Benutzung als infiziert. Zahlreiche Versuche ergaben, dass z. B. Speichel, Sekret, Schweiß und Hautabrieb des Benutzers unabhängig von der Druckgröße in Vollmaske und Lungenautomat diese innerlich beaufschlagen. Sie kontaminieren also das Innere dieser Ausrüstung mit Keimen, unter Umständen also auch mit pathogenen Keimen.

Wenn also ein Atemschutzgeräteträger (ASGT) einen vom vorhergehenden ASGT beatmeten Lungenautomat (LA) verwenden möchte, besteht so die Möglichkeit der Übertragung von Krankheiten auf ihn. Deshalb muss dieser LA zuvor gereinigt und desinfiziert werden. Das schreiben die Bedienungsanleitungen der Hersteller der Pressluftatmer und die zutreffende Vorschrift „Richtlinie vfdb 0840 Wartung Atemschutzgeräte der Feuerwehr“ die Reinigung und Desinfektion u.a. der Lungenautomaten nach jeder Benutzung vor. Das gilt gleichermaßen für Normaldruck- und Überdruckausrüstung.

Eine Behandlung beatmeter Atemschutzausrüstung (Feinreinigung -> Spülen -> Desinfektion -> Spülen -> Trocknen) ist also Grundvoraussetzung für deren weitere Benutzung.

Desinfizieren dürfen aber nur darin ausgebildete Atemschutzgerätewarte. Die müssen die Sachkunde dafür besitzen um

  • korrekt und vorgabengemäß zu reinigen und zu spülen
  • korrekt und vorgabengemäß zu desinfizieren und zu spülen
  • korrekt und vorgabengemäß zu trocknen
  • sich sicher vor Infektionen zu schützen.

Sie müssen die Atemschutzausrüstung richtig demontieren, montieren und prüfen können sowie Teilewechsel terminlich korrekt und fachlich herstellergemäß durchführen können.

Wenn sich bereits eine dieser Bedingungen nicht erfüllen lassen, ist es schwierig in Ihrem direkten Verantwortungsbereich Lungenautomaten nach dem Einsatz wieder herzurichten.

Sollten Sie dennoch auf den taktischen Vorteil des Wechsels von Lungenautomaten außerhalb der Atemschutzwerkstatt nicht verzichten wollen, kann www.atemschutzlexikon.de nur den Kauf bzw. eine Ersatzbeschaffung von Lungenautomaten BD 98 empfehlen. Eine andere Lösung lässt sich nicht finden. Dazu können Sie aber über Ansparung oder Mittel-Umverteilung erreichen:

  • Haushaltplanung auf Kauf und auch ggf. auf die Wartung der zusätzlichen Lungenautomaten erweitern
  • Beschaffung eines zweiten typgleichen Lungenautomaten pro Pressluftatmer
  • Befähigung von Atemschutzgeräteträgern zum Wechseln von Lungenautomaten außerhalb der Atemschutzwerkstatt (s. unten)
  • Beachtung folgenden Hinweise für den Wechsel von Lungenautomaten außerhalb der Atemschutzwerkstatt.
Bedingungen für Wechsel Lungenautomat am Einsatzort:
  1. verantwortliche Führungskraft im Einsatz erteilt Weisung
  2. PA halbjährlich geprüft nach Richtlinie vfdb 0840
  3. auszutauschende Lungenautomaten gehören zum PA-Typ
  4. auszutauschende Lungenautomaten kommen gereinigt, desinfiziert und einge-schweißt aus ASW (siehe Foto)
  5. nur durch ASGW oder bevorrechtete ASGT

bevorrechtete ASGT: mindestens einmal pro Jahr fortgebildet (Wechseln Lungenau-tomaten, Wechseln Druckluftflasche, Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle), nach-weisbar bestätigt vom Leiter Feuerwehr oder Wehrleiter

  1. nach Wechsel Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle
  2. Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft und Ergebnis der Sicht-, Dicht- und Funkti-onskontrolle vor Ort auf Vordruck dokumentieren
  3. anschließend dem Gerätenachweis beifügen lassen.

Ausnahmen:

Defekte oder Auffälligkeiten, thermische Überlastung einschl. Übung in Brandübungs-anlagen, mechanische Überlastung, starke Verschmutzung, Kontamination durch ag-gressive Medien, Innennbrandbekämpfung