Definition
ist eine Schulungsmaßnahme für Träger von Selbstrettern für die Unterweisung im Gebrauch sowie ihrer Instandhaltung.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Den mit Atemschutz zur Selbstrettung ausgerüsteten Personen erläutern dafür Befugte innerhalb eines theoretischen Teils die Grundlagen des Atemschutzes und
Aufbau, Funktion und Wirkungsweise der Geräte. Im praktischen Teil der Ausbildung werden diese Kenntnisse unter Verwendung eines Übungsselbstretters geübt und gefestigt.